Aus gegebenem Anlass, nochmal zur  Erinnerung:
Bitte denken Sie daran, das am Quartalsanfang erst die Krankenversichertenkarte eingelesen werden muss, bevor  Online oder telefonisch  E-Rezepte bestellt werden können.
BITTE  LESEN  SIE SICH DEN UNTEN ANGEGEBENEN TEXT NOCHMAL AUFMERKSAM DURCH!!
Vielen Dank!
   Wichtig!! Wichtig!! Wichtig!!
              Information über  E-Rezepte ab Januar 24
Der Ablauf ist wie folgt vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
- Vor  der ERSTEN Bestellung und Ausstellung eines E-Rezeptes muss die Krankenversichertenkarte einmal im Quartal in der Praxis eingelesen werden! 
- Es können lediglich Medikamente übermittelt werden. Hilfsmittel (Verbände, Teststreifen etc.), Privatrezepte und Betäubungsmittelrezepte  müssen nach wie vor in der Praxis abgeholt werden. 
- Am nächsten Tag müssen Sie dann mit Ihrer Krankenversichertenkarte in die Apotheke Ihrer Wahl, um Ihr Rezept abzuholen. 
- Bekommen Sie akuten Fällen ( z. B. Grippe, Schmerzen etc.) aus der Sprechstunde heraus Medikamente verordnet,  kann es  aufgrund von technischen Gegebenheiten bis zu 3 Stunden dauern, bis das E-Rezept  in der Apotheke eingelöst werden kann.